Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm „Go-Digital“ kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Projekten – unter anderem auch beim Aufbau einer professionellen Website oder einem Online-Shop.
Gefördert werden:
Neu- bzw. Weiterentwicklung der Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen (Technologie- / IT-Beratung), die von externen Unternehmen durchgeführt werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf den Aufbau oder die Entwicklung bzw. Optimierung allgemeiner interner Geschäftsprozesse abzielen. Eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Form von Hardware oder Software ist ebenfalls nicht Gegenstand der Förderung.
Für kleine und mittlere Unternehmen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. € Jahresumsatz oder bis zu 43 Mio. € Jahresbilanzsumme, deren Firmensitz in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Antragstellung muss bis Ende des Jahres 2020 erfolgt sein und kann dann über einen Zeitraum von zwei jahren in Anspruch genommen werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Gutscheinvarianten als nicht rückzahlbare Zuwendung für eine Projektlaufzeit zwischen sechs und zwölf Monaten.
Es werden drei Gutscheinvarianten mit unterschiedlicher Dotierung angeboten:
- MID-Digitalisierung: Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro.
- MID- Analyse: Technologieanalysen für Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren mit einer Fördersumme von bis zu 15.000 Euro.
- MID-Innovation: Forschung, Entwicklung und Umsetzung digitaler Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 40.000 Euro.
Das bedeutet konkret: Kleine Unternehmen können für die Entwicklung einer innovativen Webseite, eines Online-Shops oder einer App mit einem Projektumfang von 17.000 Euro bis zu 13.600 Euro Förderung in Anspruch nehmen.
Natürlich sind vom Unternehmen ein paar Bedingungen zu erfüllen (Auszug):
- weniger als 100 Mitarbeiter (auf Vollzeitäquivalente bezogen),
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
Vorgehensweise:
Interessierte Unternehmen suchen sich einen zertifizierten go-digital Berater in Ihrer Umgebung und führen ein kostenloses Erstgespräch durch. Wenn dieser der Auffassung ist, dass Ihr Vorhaben wahrscheinlich förderfähig ist, füllt er für das Unternehmen den Förderantrag aus. Der Berater reicht für das Unternehmen über das Portal easy-Online den vollständigen Förderantrag ein. Das dadurch entstehende Dokument "Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis" (AZA) schickt der Berater für das Unternehmen an den Projektträger EuroNorm (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel: 030 97003-333). EuroNorm prüft kurz den Antrag und bestätigt den Eingang. Mit Erhalt der Eingangsbestätigung durch EuroNorm können die Unternehmen die Maßnahmen starten. Der Versand des Zuwendungsbescheids erfolgt 8-9 Wochen später.
Weitere Informationen zum Förderprogramm go-digital gibt es auf der Website des BMWi.