Alle Online-Händler im Verbrauchergeschäft ab dem 09.01.2016 verpflichet eine zusätzliche Kundeninformation samt Verlinkung auf eine EU-Seite in Ihren Shop einzubauen. Man muss nun seine Kunden im Shop darüber informieren, dass es eine Online-Plattform der EU gibt, wo bestimmte Streitschlichtungen angeboten werden. Allerdings ist diese besagte Online-Plattform ist noch nicht einmal in Betrieb.
Informationspflicht für Online-Händler
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Wir werden von unseren Kunden als professioneller und kreativer Partner geschätzt.
Uns ist keine Aufgabenstellungen zu kompliziert, wir wachsen mit unseren Herausforderungen und bewahren stets einen kühlen Kopf. Auch die Einarbeitung in neue Themengebiete macht uns sehr viel Freude.
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