Alle Online-Händler im Verbrauchergeschäft ab dem 09.01.2016 verpflichet eine zusätzliche Kundeninformation samt Verlinkung auf eine EU-Seite in Ihren Shop einzubauen. Man muss nun seine Kunden im Shop darüber informieren, dass es eine Online-Plattform der EU gibt, wo bestimmte Streitschlichtungen angeboten werden. Allerdings ist diese besagte Online-Plattform ist noch nicht einmal in Betrieb.